Dienstag, 2. September 2014

Anwaltliche Hilfe bei chronischer Bronchitis



Anwaltliche Hilfe bei chronischer Bronchitis


Die chronische Bronchitis Erkrankung wurde früher definiert als „Husten und Auswurf“ an den meisten Tagen während  mindestens drei Monaten andauernd in zwei aufeinander folgenden Jahren.

Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ für die Bildung eines Grades der
Schwerbehinderung sehen die chronische Bronchitis als eigenständige Krankheit an.
                                                                                             
                                                                                               Grad der Behinderung
Leichte Formen der Bronchitis-Erkrankung                                                           (GdB )
Syntomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten                      0 - 10
geringer Auswurf

Schwere Form der Bronchitis - Erkrankung                                                      20- 30
Kontinuirliche akute Schübe mit ausgiebigem Husten
und Auswurf

In der Regel reicht daher die chronische Bronchitis Erkrankung für die Erlangung eines Schwerbehindertenausweises alleine nicht aus. Wenn weitere chronische Erkrankungen und Behinderungen hinzukommen kann es zum Schwerbehinderten-ausweis reichen.

Wenn neben der chronischen Bronchitus Erkrankung weitere chronische internistische und ggf. nichtinternistische Erkrankungen hinzukommen treten in der Praxis folgende rechtlichen Probleme auf :

    -          Schwierigkeiten am Arbeitsplatz /Arbeitsrecht
    -          Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
    -          Erlangung des Schwerbehindertenausweises
    -          Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
    -          Private Berufsunfähigkeitsversicherungen
    -         Massnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Klinik und Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446

www.rechtsanwalt-eschle.info   (ausführliche Homepage )

www.rechtsanwalt-eschle.info/erwerbsminderungsrente-rechtsanwalt-stuttgart.html
(Informationen zur Erwerbsminderungsrente)

www.rechtsanwalt-eschle.info/schwerbehinderung-stuttgart-rechtsanwalt.html
(Informationen zur Erlangung des Schwerbehindertenausweises)


C: RA Thomas Eschle 2014